Die Lage der deutschen Minderheiten unterscheidet sich von Staat zu Staat erheblich. Viel hängt davon ab, welchen Stellenwert Minderheitenrechte im jeweiligen Land besitzen und wie Politik und Gesellschaft der deutschen Minderheit begegnen. Während sie vielerorts als selbstverständlicher Teil des Landes und als Brücke zu Deutschland geschätzt wird, sind ihre Möglichkeiten andernorts stärker eingeschränkt.
Die UdVA setzt sich dafür ein, dass Deutschland die deutschen Minderheiten dauerhaft und verlässlich unterstützt. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt der deutschen Sprache und kulturellen Identität, Bildungsangebote und Jugendarbeit, deutschsprachige Medien sowie starke Vereine und Verbandsstrukturen. Ebenso wichtig ist die Pflege des kulturellen Erbes in den jeweiligen Heimat- und Siedlungsgebieten.
Dabei geht es nicht darum, deutsche Kultur von den Gesellschaften der Heimatländer abzugrenzen. Im Gegenteil: Deutsche Minderheiten können ihre besondere Geschichte, Sprache und Kultur selbstbewusst bewahren und zugleich fest in ihren Heimatländern verwurzelt sein. Gerade dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und zu den Beziehungen zwischen Deutschland und seinen europäischen und zentralasiatischen Partnern.
Wo Minderheitenrechte oder die freie kulturelle Entfaltung gefährdet sind, erwarten wir auch politische und diplomatische Unterstützung durch die Bundesregierung. Deutschland soll die Anliegen der deutschen Minderheiten in seinen bilateralen Beziehungen ansprechen und sich für verlässliche Rahmenbedingungen für Sprache, Kultur und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen.
Die UdVA hält deshalb engen Kontakt zu den Organisationen und Vertretern der deutschen Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Wir nehmen ihre Anliegen auf und bringen sie in CDU und CSU sowie gegenüber Bundesregierung, Parlamenten und Öffentlichkeit zur Sprache. So verstehen wir uns als politisches Bindeglied zwischen den deutschen Minderheiten und der deutschen Politik.
Auch Angehörige deutscher Minderheiten können sich unmittelbar in der UdVA engagieren. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt, kann unabhängig davon Mitglied werden, ob sein Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland liegt.

Empfehlen Sie uns!