UdVA: Erinnerung an das Kriegsfolgenschicksal der Russlanddeutschen bleibt politischer Auftrag

27.08.2026

85 Jahre nach dem Stalin-Erlass: Gedenken heißt Verantwortung übernehmen

Zum 85. Jahrestag des Stalin-Erlasses zur Deportation der Wolgadeutschen erklären der Bundesvorsitzende der Union der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU und CSU (UdVA), Egon Primas, und die Vorsitzende des UdVA-Arbeitskreises „Netzwerk Deutsche aus Russland und Aussiedler“, Albina Nazarenus-Vetter:

Der 28. August 1941 markiert einen tiefen Einschnitt in der Geschichte der Russlanddeutschen. Unter dem pauschalen Verdacht, mit dem nationalsozialistischen Deutschland zu kollaborieren, wurden sie allein aufgrund ihrer Herkunft zu vermeintlichen Feinden erklärt. Der Stalin-Erlass wurde zum Ausgangspunkt einer Deportationswelle, die rund 900.000 Deutsche in der Sowjetunion traf und sie nach Sibirien, Kasachstan und in andere entlegene Gebiete zwang. Für Hunderttausende setzte sich der Leidensweg in der sogenannten Trudarmee fort; etwa 150.000 Menschen überlebten Verschleppung, Zwangsarbeit, Hunger und Kälte nicht. Auch das Kriegsende brachte den Überlebenden keine wirkliche Befreiung: Die meisten mussten in der Verbannung bleiben und konnten nicht in ihre früheren Siedlungsgebiete zurückkehren. Die Autonomie der Wolgadeutschen wurde nicht wiederhergestellt, und der Verlust von Heimat, Sprache und kulturellen Entfaltungsmöglichkeiten wirkte über Generationen fort.

Dabei reicht die Geschichte der Deutschen aus Russland weit über die Sowjetzeit hinaus. Sie begann lange vor 1917 mit der Ansiedlung Deutscher im Russischen Reich und der Entstehung eigener Siedlungen und Gemeinschaften. Die Begriffe „Russlanddeutsche“ und „Deutsche aus Russland“ stehen für diese historisch gewachsene Identität. Das Unrecht der kommunistischen Diktatur mit Deportation, Verfolgung und Zwangsassimilation war eine gewaltsame Zäsur; es sollte nicht nachträglich zum einzig bestimmenden Bezugspunkt dieser Identität werden.

Diese Geschichte begründet ein besonders schweres Kriegsfolgenschicksal. Sie ist Teil unserer gemeinsamen deutschen Geschichte, prägt bis heute die Familienbiografien vieler Russlanddeutscher und gehört in die Mitte unserer Erinnerungskultur.

Aus dem Erinnern erwächst politische Verantwortung. CDU und CSU haben sich stets zum Kriegsfolgenschicksal der Aussiedler und Spätaussiedler bekannt. Der Koalitionsvertrag bekräftigt die Spätaussiedleraufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz und kündigt an, die Regelungen an ihrer Praktikabilität und der Lebenswirklichkeit in den Herkunftsgebieten zu messen.

Insbesondere für nach dem 31. Dezember 1992 geborene Deutschstämmige in den Aussiedlungsgebieten braucht es deshalb eine tragfähige und unbürokratische Lösung. Aus der angekündigten Prüfung muss eine konkrete Perspektive werden.

Auch die Alterssicherung bleibt auf unserer Agenda. Viele Aussiedler und Spätaussiedler haben aufgrund der Folgen kommunistischer Diktatur gebrochene Erwerbsbiografien. Daraus dürfen im Alter keine erneuten Benachteiligungen entstehen. Anpassungen des Fremdrentengesetzes zur Beseitigung rentenrechtlicher Benachteiligungen bleiben deshalb Teil unserer Programmatik.

Ebenso bleibt die Unterstützung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten wichtig. Wer dort deutsche Sprache, Kultur und Identität bewahrt, braucht weiterhin verlässliche Partnerschaft und Unterstützung aus Deutschland.

85 Jahre nach dem 28. August 1941 geht es daher um mehr als einen Blick zurück. Wir schulden den Opfern ein würdiges Gedenken, ihren Nachkommen die Anerkennung ihrer Geschichte und den heute lebenden Deutschen aus Russland eine Politik, die ihre Erfahrungen und Anliegen ernst nimmt. Die Erinnerung an das Kriegsfolgenschicksal der Russlanddeutschen bleibt Auftrag für unser politisches Handeln.

Berlin, 27. August 2026