„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“
So formulierten es die Vertreter der deutschen Heimatvertriebenen in ihrer Charta vom 5. August 1950. Nur fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und wenige Jahre nach Flucht und Vertreibung verbanden sie den Verzicht auf Rache und Vergeltung mit einem klaren Bekenntnis zur europäischen Einigung.
Damit stand die Charta in einem europäischen Aufbruch, der im selben Jahr auch in der Schuman-Erklärung sichtbar wurde. Die jahrhundertealte Gegnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich sollte durch Zusammenarbeit überwunden und ein neuer Krieg dauerhaft verhindert werden. Die Heimatvertriebenen richteten diesen Gedanken zugleich auf die Beziehungen zu den östlichen Nachbarvölkern.
Dahinter steht ein Verständnis von Völkerverständigung, das für uns bis heute gilt: Geschichte darf nicht vergessen oder beschönigt werden. Aus ihr darf aber auch keine dauerhafte Feindschaft erwachsen. Verständigung setzt voraus, einander zuzuhören, unterschiedliche Erfahrungen wahrzunehmen und auch schwierige Kapitel der gemeinsamen Geschichte miteinander zu besprechen.
Gerade die Menschen, deren Herkunft in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten liegt, besitzen vielfach besondere Beziehungen zu den heutigen Bewohnern dieser Regionen. Aus Erinnerung können Begegnung und Zusammenarbeit entstehen. So wird aus der Bewahrung der eigenen Geschichte zugleich Verantwortung für ein friedliches und geeintes Europa.

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