Recht auf die Heimat

Vertreibung ist Unrecht. Wer Menschen gewaltsam aus ihrer Heimat verdrängt, greift regelmäßig tief in ihre elementaren Rechte ein: in persönliche Freiheit und Sicherheit, in Familienleben und Eigentum, in die freie Wahl des Wohnortes und häufig auch in die Möglichkeit, Sprache, Kultur und Religion in der angestammten Umgebung zu leben.

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen zog aus der eigenen Erfahrung von Flucht und Vertreibung bereits 1950 eine grundsätzliche Konsequenz. Sie forderte, das **Recht auf die Heimat** als ein Grundrecht der Menschheit anzuerkennen.
Dieses Recht auf die Heimat verstehen wir nicht als territorialen Anspruch eines Staates oder einer Volksgruppe. Im Mittelpunkt steht der einzelne Mensch: Niemand soll wegen seiner ethnischen Herkunft, Sprache, Religion oder politischen Zugehörigkeit gezwungen werden, seine Heimat zu verlassen. Wer vertrieben wurde, soll grundsätzlich die Möglichkeit haben, in Sicherheit zurückzukehren.

Das internationale Recht hat den Schutz vor Vertreibung seit 1950 erheblich weiterentwickelt. Das humanitäre Völkerrecht verbietet unter bestimmten Voraussetzungen Deportationen und gewaltsame Umsiedlungen. Deportation und zwangsweise Überführung einer Bevölkerung können zudem als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Auch das Recht, das eigene Land zu verlassen und dorthin zurückzukehren, ist menschenrechtlich geschützt.

Ein eigenständiges, umfassendes **Recht auf die Heimat** ist jedoch bis heute nicht als universelles Menschenrecht kodifiziert. Für uns bleibt deshalb der Gedanke der Charta aktuell: Menschen sollen unabhängig von ihrer Herkunft das Recht haben, in ihrer Heimat ohne Furcht vor Vertreibung, ethnischer Säuberung oder staatlich erzwungener Entwurzelung zu leben.

Denn Vertreibung ist kein abgeschlossenes Kapitel der europäischen Geschichte. Weltweit verlieren auch heute Menschen durch Krieg, Gewalt und gezielte Verfolgung ihre Heimat. Die Erfahrung der deutschen Heimatvertriebenen begründet für uns deshalb nicht nur Erinnerung, sondern auch Verantwortung für die Gegenwart.